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Berufsunfähigkeitsversicherung


Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde bereits mit der "Reform 2000" abgeschafft. Die Differenz zwischen dem letzten Gehalt und der Rente bei Erwerbsminderung ist sehr groß. Im Falle einer vollständigen Berufsunfähigkeit bekommt man maximal 38% des letzten Bruttoeinkommens. Die erforderliche Berufsunfähigkeitsrente sollte etwa 75% des letzten Bruttoeinkommens betragen, um den Lebensstandard im Falle einer Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Daher sollte jeder, der seine Exsistenz nicht gefährden möchte, über eine private Berufs-unfähigkeitsversicherung nachdenken.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherte während der Dauer der Versicherung vollständig oder teilweise berufsunfähig wird.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht einmal in der Beitragsbefreiung, d.h. nach Eintritt der Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung, weiter Beiträge zu zahlen, und zum anderen in der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe.

Ganz allgemein sollten Arbeitnehmer für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit vorsorgen, denn sie beziehen ihr Einkommen in aller Regel ausschliesslich aus ihrer Arbeitskraft. Fällt diese weg, sind immer hohe finanzielle Einbußen die Folge. Wie soll man dann z.B. noch einen Autokredit weiter abbezahlen? Auf die Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist kein Verlaß. Zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards der Familie und zur eigenen Vorsorge soll die Absicherung des Einkommens bei Arbeitnehmern an erster Stelle stehen.

Auch für Selbständige und Freiberufler ist Vorsicht geboten. Selbständige und Freiberufler handeln auf eigenes Risiko, denn sie haben häufig keinen Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Da ist Eigenverantwortung gefragt, da das wirtschaftliche Wohl der Familie und der geschäftliche Erfolg von der Arbeitskraft des Selbständigen abhängen.

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