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Private Krankenversicherung


Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Zum Teil verfolgen diese Unternehmen eine Gewinnabsicht im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungsinstituten. Nach einem ambulanten Arztbesuch erhält der privat Versicherte direkt eine Rechnung, die er bei seiner Versicherung vorlegt. Nach einer Prüfung werden die Kosten erstattet. Nähere Informationen hierzu geben die jeweiligen privaten Versicherungsinstitute. Im Jahr 2008 besaßen circa 10,5% der deutschen Bevölkerung eine private Krankenvollversicherung. Eine Versicherungspflicht gemäß §193 des Versicherungsvertragsgesetzes besteht seit 2009 für alle Personen, die einen Wohnsitz im Inland besitzen. Diese Regelung gilt für Personen, die nicht gesetzlich versichert sind, Ansprüche auf Beihilfe, freie Heilfürsorge oder ähnliches haben. Die Krankenversicherungsarten werden nach dem Umfang der Leistungen unterschieden: Bei einer Vollversicherung werden die gesamten Krankheitskosten abgedeckt. Dies muss aber mindestens für stationäre oder ambulante Krankheitskosten angewandt werden können. Daher wird die Vollversicherung auch als substitutive Krankenversicherung bezeichnet. Die Teilversicherung umfasst nur einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Beamten, die Anspruch auf Beihilfe haben. Diese wird in diesem Falle durch den Dienstherren aufgewendet. Zusätzliche Risiken wie beispielsweise Krankenhaustagegeld oder eine Auslandskrankenversicherung werden durch eine Zusatzversicherung abgesichert. Sie dienen als Zusatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Personen, die keiner Versicherungspflicht durch die gesetzliche Krankenversicherung unterliegen, können sich privat versichern. Dies ist der Fall bei einem Einkommen, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Freiberufler, Beamte und Selbstständige dürfen sich auch privat versichern. Die allgemeine Jahresarbeitentgeltgrenze liegt derzeit bei 49.500 EUR (2011). Die privaten Krankenversicherer bieten auch für Studenten bis zum 30. Lebensjahr Studententarife an. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherern erheben die Privaten eine einkommensunabhängige Versicherungsprämie. Der Anfangsbeitrag richtet sich zum Beispiel nach Alter, Geschlecht, Beruf sowie Eintrittsalter und Vorerkrankungen. Für manche Berufe werden u.a. Risikozuschläge erhoben, während Angehörige im öffentlichen Dienst von Vergünstigungen profitieren. Der Beitrag kann aber beispielsweise durch eine allgemeine Kostensteigerung, Veränderung von Zinsen und Kapitalmarkterträgen sowie durch gesetzliche Eingriffe (Steuern etc.) variieren.

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