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Vergleichsangebot private Krankenversicherung


Als Privatpatient sind Sie nicht mehr von den Leistungskürzungen im Gesundheitswesen betroffen, da Ihre Leistungen vertraglich festgelegt sind. Seit Anfang 2000 muss jeder Neu-Versicherte zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr 10 % Beitragszuschalg bezahlen. Mit diesem Zuschlag soll – bei entsprechend langer Vorversicherungszeit – der Beitragssatz ab dem 65. Lebensjahr konstant gehalten werden, weiterhin wird regelmäßig/stetig ein Teil der Beiträge in Altersrückstellungen umgewandelt. Die private Krankenversicherung hat damit rechtzeitig Maßnahmen getroffen, um angesichts des demographischen Wandels in Deutschland ausreichend gewappnet zu sein.

Sie sind ein Arbeitnehmer und verdienen weniger als € im Jahr? Dann lassen Sie sich ein kostenloses Angebot zu einer Zusatzkrankenversicherung



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