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Staatlich geförderte Riester-Rente


Die Riester-Rente, benannt nach dem ehemaligen Arbeitsminister a.D. Walter Riester, ist seit Anfang 2002 auf dem Markt. Diese freiwillige Zusatzrente setzt sich aus steuerfreien Beitragszahlungen des Versicherten und staatliche gewährten Zulagen, die unabhängig vom Einkommen pro Familienmitglied gezahlt werden, zusammen.

Förderfähig sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbständige, sowie Wehr- und Zivildienstleistende, Landwirte, Eltern in Kindererziehungszeit, Beamten und Mitarbeiter des öffentlichen Diensts.

Dieses Vorsorgeprodukt kann nur als lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, d.h. eine Kapitalisierung ist grundsätzlich nicht möglich, lediglich eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals bei Beginn der Auszahlungsphase kann vorgenommen werden.

Grundsätzlich ist auch das eingezahlte Kapital verloren, wenn der Riester-Kunde stirbt, d.h., es ist kein Hinterbliebenenschutz vorgesehen. Es kann aber zusätzlich einen Rentengarantielaufzeit bis max. 85 Jahre vereinbart werden.

Durch das neue Alterseinkünftegesetz ist auch die Riester-Rente von der nachgelagerten Besteuerung betroffen, d. h. die Rentenzahlungen müssen voll versteuert werden. Außerdem dürfen alle Anbietern ab 2006 nur noch Unisex-Tarife anbieten, was eine konkrete Benachteiligung der männlichen Versicherten bedeutet.

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