Informationen zur Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonom Bert Rürup, stellt die private Variante zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Sie besteht seit Anfang 2005.
Diese Form der privaten Altersvorsorge war in erter Linie für Selbständige mit hoher Steuerbelastung gedacht. Der Abschluß einer Rürup-Rente ist für Selbsständige die einzige Möglichkeit, steuergünstig Altersvorsorge zu betreiben. Darüber hinaus ist die Rürup-Rente auch für sehr gut verdienende Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmer, die Arbeitslosigkeit fürchten, da die Rürup-Rente nicht von "Hartz IV" betroffen ist, d.h. das angesparte Kapital gilt nicht als "verwertbares" Vermögen.
Der Versicherte kann jährlich Beiträge von bis zu 20.000 Euro (2005: 12.000 Euro) steuerlich als Sonderausgabe absetzen. Allerdings sind die Beiträge erst dann abziebar, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
- Die Rentenauszahlung beginnt erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.
Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind steuerpflichtig. Bis 2040 ist ein Teil der Rente allerdings steuerfrei. Dieser Teil wird nach dem für das Jahr der ersten Rentenzahlung gültigem Besteuerungsanteil festgelegt und dann als Freibetrag lebenslang steuerfrei gestellt. Ab 2005 gezahlte Renten sind zu 50% im ersten Rentenbezugsjahr steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil sinkt bis 2020 jährlich um 2%, danach um 1% bis 2040 Leistungen aus Rürup-Renten voll steuerpflichtig werden.
Es gilt genau zu prüfen, ob der Steuervorteil während der Ansparphase durch die hohe Besteuerung im Alter nicht kompensiert werden.
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