Privat krankenversichert
Als Privatpatient sind Sie nicht mehr von den Leistungskürzungen im Gesundheitswesen betroffen, da Ihre Leistungen vertraglich festgelegt sind. Seit Anfang 2000 muss jeder Neu-Versicherte zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr 10 % Beitragszuschalg bezahlen. Mit diesem Zuschlag soll bei entsprechend langer Vorversicherungszeit der Beitragssatz ab dem 65. Lebensjahr konstant gehalten werden, weiterhin wird regelmäßig/stetig ein Teil der Beiträge in Altersrückstellungen umgewandelt. Die Private Krankenversicherung hat damit rechtzeitig Maßnahmen getroffen, um angesichts des demographischen Wandels in Deutschland ausreichend gewappnet zu sein.
